Information
Diese Seite soll Ihnen aktuelle Infos rund um das Thema Bootsführerschein in Kroatien vermitteln. Ich versuche diese Seite so aktuell als möglich zu halten.
- ()Regeln für das Verhalten auf dem Meer...mehr Infos
- Gesetzliche Mindesausrüstung (...mehr Infos)
- Vignette für Boote (...mehr Infos)
- Crew-/Personenliste (...mehr Infos)
- SBF See (...mehr Infos)
- Wettervorhersage in deutscher Sprache (...mehr Infos)
- Tipps für Anfänger (...mehr Infos)

Regeln für das Verhalten auf dem Meer
Erlaubt ist:
- Die Durchfahrt von Booten mit Düsenantrieb bis zum Bereich des Gleitens nur in der vorschriftsmäßig gekennzeichneten Wasserpassage, mit der geringstmöglichen Geschwindigkeit.
- Der Start und die Landung mit einem Fallschirm und Flugzeug auf dem Meer nur auf den vorschriftsmäßig gekennzeichneten Wasserflächen.
- Die Ausbildung für den Wassersport auf dem Meer nur in den dafür bestimmten und auf vorschriftsmäßige Weise gekennzeichnete Bereichen.
- Die Fahrt mit einem Ruderboot in einer Entfernung von mehr als 50m vom Ufer.
- Das Tauchen anlässlich des Fischfangs oder einer anderen Tätigkeit unter Wasser mit gleichzeitigem nachziehen eines gelben oder orangefarbigen Balles mit einem Mindestdurchmesser von 30cm auf der Wasseroberfläche.
Verboten ist:
- Gleiten:Von Gleitbooten in einer geringeren Entfernung als 300m vom Ufer. Von Booten mit Düsenantrieb (Jet Ski) in einer geringeren Entfernung als 300m vom Ufer in einem nicht vorschriftsmäßigen gekennzeichneten Bereich.
- Baden und schwimmen:
In Häfen und Engen, für die Schifffahrt zugelassener Wasserpassagen. Außerhalb des abgegrenzten Wasserbereiches eines eingerichteten Strandes. In einer größeren Entfernung als 100m vom Ufer eines Naturstrandes. - Das Befahren in geringeren Entfernungen als:
300m vom Ufer durch Linienschiffe
200m vom Ufer durch Schiffe und Boote, die dem Spor und dem Vergügen dienen.
50m vom Ufer durch Motor- und Segelboote.
50m von der Abgrenzung eines eingerichteten Strandes durch Boote.
150m vom Ufer eines Naturstrandes durch Boote. - Surfen:
Im Bereich einer Hafeneinfahrt. In Engen, für die Schifffahrt zugelassenen Wasserpassagen. In einer geringeren Entfernung als 50m vom Ufer des Naturstrandes. Innerhalb eines eingerichteten Strandes.
Dies sind die aktuellen Regeln des kroatischen Ministeriums für Schifffahrt, Verkehr und Kommunikation.
Vorgeschriebene Mindesausrüstung von Booten
Boote haben bei Fahrten in kroatischen Küsten- und Binnengewässern folgende Ausrüstung mitzuführen:
- einen Feuerlöscher
- Anker mit Kette oder Trosse (Minimallänge 30m)
- mindestens 2 Festmachleinen (Minimallänge 10m)
- Paddel oder Riemen (kleine Boote)
- Erste-Hilfe-Ausrüstung
- Lenzeinrichtung (Eimer oder Pumpe)
- 6 rote Handfackeln mit Zünhölzern (wasserdicht verpackt)
- Pro Person eine Rettungsweste. Es gibt auch Rettungswesten für Hunde!
zusätzlich benötigen Sie:
- Seekarten, Kartenbesteck und einen Kompass
- ein Messer
- Trinkwasser
- eine Taschenlampe
Achtung! Bei Verwendung einer Signalpistole benötigen Sie einen europäischen Waffenpass!

Die Boots-Vignette ist gültig ab dem Ausstellungsdatum für 1 Jahr. Bei wiederholtem Kauf der Vignette für das nächste Jahr, erhalten Sie 10% Rabatt. Der Maximalrabatt beträgt 50%.
Kosten der Boots-Vignette:

Umrechnungsbeispiele:

Umrechnung: 1 Euro sind ca. 7,2 Kuna
Alle Boote welche mit einer Kajüte ausgestattet sind müssen eine Crewliste führen. Boote ohne Kajüte müssen lediglich eine Personenliste führen. Die Crewliste oder Personenliste ist ebenfalls in den Hafenämtern erhältlich.
Es ist darauf zu achten, dass alle Personen in der Crewliste angeführt und vom Hafenamt beglaubigt werden, welche Sie bei Ausflügen mit Ihrem Bord nehmen.
Wie viele Personen können in die Crewliste eingetragen werden?
maximal die doppelte Anzahl an Personen + 30% ( welche das Boot zugelassen ist)
z.B. Ihr Boot ist für 8 Personen zugelassen. 8 x 2 = 16 30% von 8 = 2,4 16 + ~ 2 = 18
Ich darf also 18 Personen, für ein Boot welches für 8 Personen zugelassen ist in die Crew- oder Personenliste eintragen.
Personenliste:

Crewliste:

Missachtung der Vorschriften: Falls festgestellt wird, dass Personen an Bord sind, die nicht in der Crewliste bzw. Personenliste eingetragen sind, wird davon ausgegangen, dass das Boot verchartert wurde. Diese Tatsache mit hohen Geldstrafen und der Beschlagnahme des Bootes bestraft.
Der Sportbootführerschein See (SBF See) ist der typische Bootsführerschein für den Urlauber in Kroatien. (darum heißt es auch kroatisches Küstenpatent) und nicht anders!
Seit 01.01.2006 besteht für alle motorisierten Wasserfahrzeuge "auch bis 5 PS" Führerscheinpflicht! Das Fahren ohne Führerschein kann mit € 2070,-- bestraft werden.
Das Ausleihen von kleinen Motorbooten und Jet-Skis "Rent a boat" ist im Falle einer polizeilichen Kontrolle eine strafbare Handlung (fahren ohne Lenkerberechtigung) und im Falle eines Unfalls haftet der Mieter. Sie haben daher keinen Versicherungsschutz!
Das Küstenpatent ist eine amtliche Lenkerberechtigung zum Führen von motorisierten Booten, welche nicht für gewerbliche Zwecke benutzt werden. Der Sportbootführerschein See ist in der Schifffahrtsstraßen-Ordnung geregelt und ist gültig im Bereich der 3-Seemeilen-Zone und im Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der keinen Führerschein braucht. Der SBF schließt den Sportbootführerschein Binnen nicht ein und setzt den Besitz des Sportbootführerschein Binnen auch nicht voraus.
Wettervorhersage in deutscher Sprache:
Die Hafenbehörden senden die Wettervorhersage, Übersicht und Luftdruck für 24 Stunden in deutscher, italienischer, englischer und kroatischer Sprache auf UKW. Die Angaben werden auf Band gesprochen, alle 10 Minuten wiederholt und täglich um 7.00, 13.00 und 19.00 Uhr aktualisiert.
- Pula UKW-Kanal 73
- Šibenik UKW-Kanal 73
- Rijeka UKW-Kanal 69
- Split UKW-Kanal 67
- Dubrovnik UKW-Kanal 73
Sollten Sie über kein Funkgerät an Bord verfügen, können Sie den Wetterbericht an den Aushängetafeln der jeweiligen Marinas nachlesen!
Die Telefonnummer für den Seenotruf lautet 9155 (ohne Vorwahl)

